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Bundesrat spricht sich für zwei Wochen Vaterschaftsurlaub aus

Bundesrat Alain Berset hat den Abstimmungskampf über einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub lanciert. Die Regierung muss den parlamentarischen Entscheid gegen ihren Willen umsetzen, hatte sie doch die Volksinitiative für vier Wochen Urlaub und den indirekten Gegenvorschlag ursprünglich abgelehnt.

Bundesrat Alain Berset sprach vor den Bundeshausmedien von einem breit abgestützten Kompromiss für den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. «Er ermöglicht den erwerbstätigen Vätern, mehr Zeit mit der Familie zu verbringen und sich stärker im Familienalltag einzubringen und die Mutter zu unterstützen.» Mit der Vorlage könnten auch das Familien- und das Berufsleben besser miteinander vereinbart werden. Es handle sich also um eine zusätzliche Unterstützung für die Familien, wenn ein Kind komme. «Wir werden alles unternehmen, um den Vaterschaftsurlaub per 1. Januar 2021 einzuführen», sagte Berset. Es bleibe aber relativ wenig Zeit dafür. Auch der Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen, Stéphane Rossini, wies auf die Priorität der Vorlage hin. Seit Monaten werde bereits daran gearbeitet. Laut Berset wäre die Vorlage ohne das Referendum bereits in Kraft.

Bundesrat ursprünglich dagegen

Der Bundesrat muss den Vaterschaftsurlaub gegen seinen Willen umsetzen, hatte er doch die Volksinitiative für vier Wochen Urlaub und den indirekten Gegenvorschlag ursprünglich abgelehnt. Im Parlament setzte sich im vergangenen Herbst aber eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes durch, die zwei Wochen Urlaub für frischgebackene Väter vorsieht. Über diesen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» stimmt das Schweizer Volk am 27. September ab, weil dagegen das Referendum ergriffen wurde.

Zehn zusätzliche freie Arbeitstage

Bei Annahme der Vorlage erhalten die erwerbstätigen Väter das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf zehn freie Arbeitstage. Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes beziehen, am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Der Erwerbsausfall im Vaterschaftsurlaub wird entschädigt. Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie beim Mutterschaftsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Für zwei Wochen Urlaub werden 14 Taggelder ausbezahlt, was einen Höchstbetrag von 2744 Franken ergibt.

Bislang keine gesetzliche Regelung

Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Kosten werden auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Für deren Finanzierung muss der Beitrag an die EO von heute 0,45 auf 0,50 Lohnprozente erhöht werden: Das entspricht einer Erhöhung um 50 Rappen pro 1000 Franken Lohn. Der Urlaub für Väter ist in der Schweiz heute gesetzlich nicht geregelt. Männer können nach der Geburt ihres Kindes einen bis zwei freie Tage einfordern. Es gibt allerdings Arbeitgeber, die Vätern längere Auszeiten gewähren. «Wir garantieren ein Minimum für alle Väter», sagte Berset. Damit könnten auch bestehende Ungleichheiten beseitigt werden.

Quelle: www.ref.ch, 11. August 2020