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Caritas: Corona-Behandlungen müssen für Armutsbetroffene kostenlos sein

Alle Menschen in der Schweiz sollen sich bei Verdacht auf eine Corona-Erkrankung ohne finanzielle Sorgen in eine Behandlung begeben können. Caritas Schweiz bittet Bundesrat Alain Berset in einem dringlichen Schreiben, diesbezügliche Arztkosten für armutsbetroffene Familien von der Franchise auszunehmen und in das vom Bundesrat erlassene Massnahmenpaket aufzunehmen.

Viele Familien befinden sich infolge der Corona-Krise in einer akute Notlage. Bei Verdacht auf eine Erkrankung am neuen Corona-Virus können sie sich die notwendigen Untersuchungen nicht leisten, da ihre Krankenkasse wegen der Franchise nicht dafür aufkommt. Bisher erhalten sie dafür keine Hilfe.
 
Caritas begrüsst das rasche Handeln des Bundesrats, ein Massnahmenpaket in der Höhe von 40 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist jedoch, dass besonders an die verletzlichsten Menschen in finanziellen Schwierigkeiten gedacht wird. Sie müssen sich bei einem Corona-Verdacht ohne Sorgen in die Behandlung begeben können. Caritas schlägt vor, dass für Familien mit tiefen Einkommen die Arzt- und Behandlungskosten für Corona-Fälle vollumfänglich von den Krankenkassen bezahlt und von der Franchise ausgenommen werden. Die Krankenkassen sollen diese Zusatzkosten dem Massnahmenpaket des Bundesrates in Rechnung stellen können.

Quelle: Caritas Mediencommuniqué, 26.03.2020