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Caritas: Kinder dürfen keine Schulden erben

Wenn Eltern die Krankenkassenprämien ihrer Kinder nicht bezahlen, müssen die Kinder ab dem 18. Geburtstag dafür geradestehen. Das beeinträchtigt die Startchancen dieser Jugendlichen ins Erwachsenenleben schwer.

Mit der Annahme der Motion 17.3323 von Bea Heim hat der Nationalrat am 5. Juni diese Problematik bereits zum zweiten Mal anerkannt und fordert vom Bundesrat eine Lösung. Caritas Schweiz ist erfreut über diesen Entscheid und wird sich dafür einsetzen, dass auch der Ständerat die Jugendlichen von dieser unverschuldeten Verschuldung befreit.
 
Gemäss heutiger Rechtslage sind Kinder eigenständig bei einer Krankenkasse versichert. Die Eltern müssen aufgrund der Unterhaltspflicht die Prämien bezahlen und die Kinder sind als Minderjährige vor Betreibung geschützt. Mit der Volljährigkeit fällt dieser Schutz weg und die Krankenkassen können nicht bezahlte Krankenkassenprämien direkt bei den Jugendlichen einfordern. Die Folgen sind für die jungen Erwachsenen oft erheblich: Ihr Budget wird massiv belastet, sie schämen sich, sie können die Krankenkasse nicht wechseln und können von Gesundheitsleistungen ausgeschlossen werden. Bei Betreibungen kommen grosse Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche und im Berufsleben dazu.
 
Caritas Schweiz begegnet dieser Problematik immer wieder in der Schuldenberatung. Denn Schulden bei der Krankenkasse führen oft dazu, dass auch andere Rechnungen nicht bezahlt werden können und die Jugendlichen in eine Schuldenspirale geraten. Die Startchancen ins Erwachsenenleben sind für diese Jugendlichen stark beeinträchtigt. Caritas Schweiz ist deshalb erfreut, dass der Nationalrat nach der Annahme der Motion Brand 18.4176 in der Frühlingssession gestern auch die Motion von Bea Heim angenommen hat und wird sich nun dafür einsetzen, dass auch der Ständerat die Problematik ernst nimmt und die betroffenen Jugendlichen von dieser unverschuldeten Verschuldung befreit.

Quelle: Caritas Mediencommuniqué, 06.06.2019