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Kanton Freiburg will Religionsrecht modernisieren

Um die heutige Vielfalt religiösen Lebens abzubilden, will die Freiburger Regierung die entsprechende Gesetzgebung anpassen. Im Fokus steht dabei das Verhältnis des Staats zu den nicht anerkannten konfessionellen Gemeinschaften.

Der Freiburger Staatsrat möchte die Beziehungen zu den nicht öffentlich-rechtlich anerkannten konfessionellen Gemeinschaften überarbeiten. Er stützt sich dabei auf einen Bericht, der aufgrund eines 2017 überwiesenen Postulats angefertigt und nun zuhanden des Parlaments verabschiedet wurde. Dies teilte die Freiburger Staatskanzlei am 22. November mit. Der Bericht basiert auf einer Analyse der Religionswissenschaftlerin und Soziologin Mallory Schneuwly Purdie. Sie zeigt, dass der Kanton Freiburg seit 2010 eine deutliche Zunahme römisch-katholischer Personen (+13'008) und muslimischer Personen (+3646) erfahren hat. Ebenfalls eine starke Zunahme (+18'032) wurde bei den Personen ohne Religionszugehörigkeit verzeichnet. Die rund 30-jährige Religionsgesetzgebung trage der veränderten Situation nicht mehr genügend Rechnung, ist die Freiburger Kantonsregierung überzeugt. Was früher die Bedürfnisse ein paar einzelner Individuen waren, seien heute zum Teil Bedürfnisse von demografisch bedeutenden Gruppen.

Fokus auf die Grundrechte

Mit der Modernisierung der Gesetzgebung möchte der Staatsrat deshalb die Rechte und Pflichten dieser Gemeinschaften festlegen. Dabei geht es unter anderem um Fragen zur Seelsorge oder zum konfessionellen Unterricht sowie um die Beachtung von Grundrechten. Zum letzten Punkt schlägt die Regierung unter anderem die Einführung einer Verbindlichkeitserklärung vor. Darin müssten sich die Gemeinschaften verpflichten, die Schweizer Rechtsordnung zu respektieren, wozu insbesondere Gleichstellung, Glaubens- und Gewissensfreiheit oder Ehefreiheit gehören. Der Staatsrat sieht zudem vor, neue Anforderungen einzuführen, wie namentlich die Transparenz der Finanzierung oder die Kenntnisse einer kantonalen Amtssprache durch die religiösen Verantwortlichen.

Quelle: www.ref.ch, 25. November 2019