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Kirchen kritisieren Änderung des Asylgesetzes

Der Bund will die Seelsorge in den Bundesasylzentren neu regeln. Doch in der Vernehmlassung sprechen sich die Kirchen gegen die geplanten Änderungen aus.

Vor zwei Jahren sah sich das Staatsekretariat für Migration (SEM) mit unangenehmen Vorwürfen konfrontiert: Verschiedene Medien berichteten über angebliche Gewalt und unnötige Zwangsmassnahmen in den Bundesasylzentren. Die daraufhin in die Wege geleitete Untersuchung kam zwar zum Schluss, dass die Rechte der Asylsuchenden in den Zentren nicht systematisch verletzt würden. Gleichzeitig wurden aber verschiedene Änderungen im Sicherheits- und Disziplinarbereich vorgeschlagen. Die Revision des Asylgesetzes, die dadurch nötig wird, liegt nun auf dem Tisch – und erhält Gegenwind von unerwarteter Seite. So stossen sich die Kirchen daran, dass unter dem Sicherheitsaspekt auch die Seelsorge neu geregelt werden soll. Dies sei «höchst problematisch», schreibt die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) in einer Medienmitteilung vom 8. Mai. Gemeinsam mit der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Christkatholischen Kirche der Schweiz, der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) und dem Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF) hat sich die EKS im Rahmen der Vernehmlassung zur Gesetzesänderung geäussert.

Seelsorgende sollen unabhängig bleiben

Die Kirchen und der VSJF stören sich insbesondere an zwei Punkten. So sieht die Revision vor, dass der Bund gewisse Aufgaben im Bereich der Bundesasylzentren an Dritte delegieren kann; darunter soll auch die Seelsorge fallen. Diese sei aber keine Verwaltungsaufgabe, sondern ein Dienst, den Kirchen und weitere Religionsgemeinschaften erbringen. «Angelegenheiten, die das Grundrecht der Religionsfreiheit betreffen, können grundsätzlich nicht von einer staatlichen Behörde geregelt oder an von dieser eingesetzte Dritte übertragen werden», heisst es in der Vernehmlassungsantwort. Hinzu komme, dass sich Menschen nur dann den Seelsorgenden anvertrauen könnten, wenn diese unabhängig seien und keine zusätzlichen Ziele und Interessen verfolgten. Darum dürfe die Seelsorge nicht der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den Bundeszentren unterworfen werden.

Finanzielle Ungleichbehandlung

Der zweite Kritikpunkt betrifft die Finanzierung. So schlägt der Bund vor, nur Religionsgemeinschaften, die keine Kirchensteuer erheben dürfen, für deren Kosten im Zusammenhang mit der Seelsorge abzugelten. Dies verletze die staatliche Pflicht zu religiöser Neutralität und werde den sehr unterschiedlichen kantonalen Kirchensteuersystemen nicht gerecht, halten die Kirchen und der VSJF dagegen. Sie schlagen vor, das Asylgesetz stattdessen mit einem neuen, seelsorgespezifischen Artikel zu ergänzen. Als nächstes ist nun wieder der Bund am Zug: Er wird auf Basis der am 3. Mai abgeschlossenen Vernehmlassung die definitive Botschaft zuhanden des Parlaments erstellen.

Quelle: www.ref.ch, 09.05.2023