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Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz wegen Schlepperei verurteilt

Das Bezirksgericht Brig hat die 72-jährige Anni Lanz zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Die Menschenrechtsaktivistin hatte einen ausgeschafften afghanischen Asylbewerber zurück in die Schweiz geholt.

Das Bezirksgericht Brig hat die Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz wegen Schlepperei zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Zudem muss sie die Verfahrenskosten von 1400 Franken tragen, wie das Gericht am 10. Dezember mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hielt fest, dass der Schlepperartikel im Ausländergesetz auch für Einzelne gelte, die einmalig und aus achtenswerten Gründen einem Ausländer ohne Aufenthaltsrecht die Einreise erleichtern. Zudem gehe das Gericht davon aus, dass die Ausschaffung des afghanischen Asylbewerbers nach Italien zu Recht erfolgt sei.

Bei eisiger Temperatur im Freien

Die 72-jährige Flüchtlingshelferin wollte am 24. Februar einen afghanischen Asylbewerber in die Schweiz zurückbringen, der nach Italien ausgeschafft worden war. Der Mann, der bereits mehrere Suizidversuche hinter sich hatte, musste bei eisiger Temperatur in Domodossola im Freien schlafen. Lanz hatte ihn im Ausschaffunsgefängnis in Basel kennen gelernt. Das Gericht argumentierte, zum massgeblichen Zeitpunkt habe der Afghane nicht in Lebensgefahr geschwebt. Die medizinische Betreuung und weitere Hilfeleistungen hätten sich auch in Italien organisieren lassen.

Hilfe vor Ort unmöglich

Anni Lanz war bereits per Strafbefehl zu einer Busse von 300 Franken und einer Geldstrafe von 1500 Franken verurteilt worden. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt, weshalb es zur Verhandlung kam. Lanz machte geltend, dass die Hilfe für den Sans-Papiers in Italien unmöglich gewesen war, da dort eine legale Hilfestellung nicht möglich sei. Ihr Verteidiger Guido Ehrler verlangte einen Freispruch oder eine symbolische Busse von einem Franken. Es gebe übergeordnetes Recht, das einen Gesetzesbruch nötig mache, wenn die Menschenrechte sehr schwer verletzt würden. Lanz war Generalsekretärin der Organisation Solidarité sans frontières. Für ihr Engagement für die Menschenrechte erhielt sie 2004 die Ehrendoktorwürde der Juristischen Fakultät der Universität Basel.

Quelle: www.ref.ch, 10. Dezember 2018