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«O du fröhliche» wird kein offizielles Weltkulturerbe

Das Weihnachtslied «O du fröhliche» wird vorerst nicht in das Verzeichnis des Kulturerbes aufgenommen. Ein Verein will jedoch weiter dafür weiterkämpfen.

«O du fröhliche» wird die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes verwehrt. Die Kultusministerkonferenz und die Deutsche Unesco-Kommission hätten die Bewerbung des Weimarer Johannes-Falk-Vereins zurückgewiesen, berichtet die mitteldeutsche
Kirchenzeitung «Glaube + Heimat». Begründet wurde die Ablehnung damit, dass das populäre Weihnachtslied «Teil eines grösseren Brauchkomplexes» sei. In der Bewerbung hätten die Gremien zudem die Beteiligung von Trägergruppen und die Darstellung von Erhaltungsmassnahmen, Risikofaktoren und Weitergabe-Initiativen als «unzureichend ausgearbeitet» eingeschätzt, hiess es. Der Falk-Verein hatte den Antrag in Anlehnung an das in Österreich bereits als Inbegriff des Weihnachtsbrauchtums in die Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommene «Stille Nacht, heilige Nacht» gestellt.

«O du fröhliche» stammt aus dem Jahr 1815

Vereins-Vorsitzender Paul Andreas Freyer sagte in einer ersten Stellungnahme, man wolle sich von dem negativen Votum nicht entmutigen lassen. Der Weihnachtklassiker «O du fröhliche» sei durch diese Absage nicht gefährdet und werde trotzdem weltweit intoniert werden. Der Weimarer Liederdichter und Zeitgenosse Goethes, Johannes Falk (1768-1826), gründete in Weimar ein Heim für Waisenkinder. Falk gilt auch als Vorreiter der Sozialpädagogik. Für seine Zöglinge soll Falk nach neuesten Erkenntnissen von Historikern im Advent 1815 das Lied «O du fröhliche» gedichtet haben. Es ist eines der bekanntesten deutschen Weihnachtslieder.

Quelle: www.ref.ch, 13. Dezember 2018