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Rat des Kirchenbundes muss seine Ziele überarbeiten

Die Abgeordneten des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes haben am ersten Tag ihrer dreitägigen Versammlung die Legislaturziele der Exekutive heftig kritisiert. Sie spiegelten ein falsches Führungsverständnis.

Vor einem halben Jahr stimmten die Delegierten des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes der neuen Verfassung mit einem deutlichen Mehr zu. Damit wird der Kirchenbund per 1. Januar 2020 zur «Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz». Kritik gibt es nun aber an den Legislaturzielen 2019 – 2022 der Exekutive des Kirchenbundes. Am ersten Tag der dreitägigen Abgeordnetenversammlung in Winterthur äusserten mehrere Delegierte teilweise heftige Kritik an dem 14 Punkte umfassenden Plan. Dieser wurde der Versammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Leitung statt Führung

Anlass zur Diskussion gab insbesondere der Führungsanspruch des Rates. Die Legislaturziele zeugten von einem «hierarchischen Kirchenverständnis», kritisierte Christoph Weber-Berg, Kirchenratspräsident der Aargauer Landeskirche. Die Aufgabe des Rates sei aber nicht die Führung, sondern die Leitung der Kirche. «Wir haben nicht Ja gesagt zu einer Kirche, die vom Rat geführt wird», sagte Weber-Berg. Die Legislaturziele seien deshalb von der Traktandenliste zu streichen und vom Rat zu überarbeiten. Dem pflichteten mehrere Delegierte bei. Bevor der Rat die Legislaturziele festlege, müsse er erst einmal seine Handlungsfelder definieren, sagte Andreas Zeller, Synodalratspräsident der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. «Wir müssen uns klar werden, was die Aufgaben des Rates sind». In der darauf folgenden Abstimmung stimmte eine deutliche Mehrheit für die Streichung der Legislaturziele von der Traktandenliste. Sie sollen vom Rat im Hinblick auf die Herbstversammlung überarbeitet werden. Die Abgeordnetenversammlung des Kirchenbundes dauert noch bis 18. Juni.

Quelle: www.ref.ch, 16. Juni 2019