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Reformierter Kirchenrat Thun: Ein «Gnadenerlass» für Strättligen

Das Thuner Kirchenparlament gewährt Strättligen für 2023 mehr Mittel. Der Entscheid fiel deutlich aus – mit kritischen Untertönen zuvor.

«Das hat für mich den Geschmack einer Erpressung»: Diese harschen Worte richtete Sabine Wälchli am Montag, 28. November, im Grossen Kirchenrat (GKR) an die Adresse der Delegierten aus Strättligen. Die Vertreterin aus dem Lerchenfeld, die dort als Pfarrerin tätig ist, zeigte «wenig Verständnis» für die Budgetüberschreitung um 44’200 Franken, welche die grösste Thuner Teilkirchgemeinde verlangte und der Kleine Kirchenrat ihr ausnahmsweise gewähren wollte – in der «einmaligen Situation», wie der Finanzverantwortliche Thomas Straubhaar betonte. Darauf wies auch Heinz Leuenberger hin im Namen der Fraktion aus der Stadt, die sich grossmehrheitlich hinter den Antrag stelle. Er erwarte aber, dass es bei «diesem einmaligen Schritt bleibt und sich Strättligen künftig solidarisch zeigt», sagte Leuenberger. Alfred Müller hingegen sah es als «Zeichen von Frieden», mehr Mittel zu gewähren für Strättligen, das bis anhin stets zu kurz gekommen sei. Thomas Straubhaar nannte höhere Abzüge für bezogene Sozialdienstleistungen als Grund für die tiefere freie Quote für Strättligen. «Der Antrag wird nicht Schule machen», sagte er. Nach dieser Versicherung wurde die Budgetüberschreitung mit 15 gegen 5 Stimmen vom GKR genehmigt. Das Budget wird im Detail erst an der Sitzung im Januar 2023 beraten. Dieses sieht bei Gesamtaufwendungen von rund 9,3 Millionen nun letztlich ein Defizit von 112’400 Franken vor. Straubhaar bezeichnete den geschätzten Steuerertrag von 7,9 Millionen als «realistisch». Die Personalaufwendungen betragen fast 4 Millionen. Die Einnahmen aus Raumvermietungen werden fortan quotenrelevant für die Kirchgemeinden. Ein dazu überwiesener Vorstoss wurde als mittlerweile erfüllt abgeschrieben vom Rat.

Neubau an Bürglenstrasse

Thema waren auch wieder die Liegenschaften im Besitz der Kirche. Das Mehrfamilienhaus am Obermattweg sei fertig saniert und neu wieder voll vermietet, orientierte Kirchenrat Peter Greuter. Für einen Neubau anstelle der zwei alten Einfamilienhäuser an der Bürglenstrasse sei ein Projekt erstellt und zur Bewilligung eingegeben worden. Gemäss Greuter wird mit dem Baukredit dem Parlament dann auch ein Konzept für die weiteren Liegenschaften im Finanzvermögen vorgelegt. Für die Kirchengebäude selber liege ein solches Konzept bereits vor. Es sei daher nun Sache der Kirchgemeinden, Anträge für deren Sanierung und Unterhalt zu stellen, erklärte der für Liegenschaften verantwortliche Kirchenrat. Bis Ende März 2023 haben die Einzelkirchgemeinden zu entscheiden, ob sie beim Projekt für eine Einheitskirchgemeinde Thun mitmachen. Dazu wurden sie brieflich aufgefordert, wie Thomas Straubhaar ausführte. Bis Mitte Jahr soll dann der Kick-off erfolgen mit Einsetzung eines Steuerungsausschusses und einer professionellen Projektleitung.

Lüscher kandidiert für den Kleinen Kirchenrat

Für die Nachfolge des aus dem Kleinen Kirchenrat (KKR) austretenden Willy Bühler wurde eine Kandidatur eingereicht. Andreas Lüscher, ehemaliger Verwalter der Gesamtkirchgemeinde Thun, Alt-Gemeinderat von Thun und aktuelles Vorstandsmitglied des Vereins Reformierte Thun, habe 69 Unterschriften dafür gesammelt, orientierte Präsidentin Christine Jaccard das Kirchenparlament. Dieses nimmt die Wahl – auch der vier Mitglieder der Exekutive, die weitermachen – am 9. Januar 2023 vor. Dann wird auch das KKR-Präsidium neu bestimmt. Thomas Straubhaar steht dafür aus beruflichen Gründen nicht zur Verfügung. Den Grossen Kirchenrat verlassen auf Ende Jahr fünf der aktuell 29 Mitglieder: Rahel Asuming – die Vizepräsidentin geht nach insgesamt 22 Jahren im Rat –, Heinz Christen (beide Stadt), Stephan Epple (Goldiwil), Peter Gosteli und René Schenk (Strättligen).

Quelle: Thuner Tagblatt, 30.11.2022, Andreas Tschopp