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St. Gallen: Parlament sagt Nein zu Maulkorb für Kirchen

Die evangelisch-reformierte und die katholische Kirche im Kanton St. Gallen erhalten keinen politischen Maulkorb. Der Kantonsrat lehnte am 8. Juni eine Motion ab, welche die Kirchen zur Neutralität bei Abstimmungen verpflichten wollte.

Die St. Galler Landeskirchen dürfen auch künftig frei entscheiden, wie sie sich zu politischen Abstimmungen äussern. Der Kantonsrat sprach sich mit 57 zu 47 Stimmen gegen ein Eintreten auf die Motion von Walter Locher (FDP), Christoph Bärlocher (CVP) und Michael Götte (SVP) aus. Diese wollten mit ihrem Vorstoss die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften zu politischer Neutralität bei Abstimmungen verpflichten. Behörden seien gemäss Bundesverfassung im Vorfeld von Abstimmungen zu korrekter und zurückhaltender Information verpflichtet, hiess es im Vorstoss. Für kirchliche Behörden gebe es keine solche Regeln. Die einseitigen Kampagnen zugunsten der Konzernverantwortungsinitiative (KVI) zeigten, «dass dies mangelhaft ist und die Abstimmungsfreiheit verletzt». Die Kirchen hätten einen «privilegierten Sonderstatus, der auch Verhaltenspflichten beinhalten» müsse, argumentierte Walter Locher im Rat. Deshalb müsse die politische Neutralität der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften im kantonalen Gesetz festgeschrieben werden. Es gelte, «faire Spielregeln aufzustellen», doppelte Michael Götte nach. Beide Motionäre betonten, ihr Vorstoss richte sich nicht gegen die Kirchen, sondern es gehe ihnen um die freie Willensbildung der Stimmberechtigten in Abstimmungskämpfen.

«Schuss vor den Bug»

CVP-Kantonsrat Thomas Warzinek sprach sich gegen die Motion aus. Die Einreichung des Vorstosses sei «ein Schuss vor den Bug» der Kirchen, und dies genüge vollauf. Es sei wichtig, dass die Kirchen als moralische Instanzen vor Abstimmungen sichtbar und hörbar seien. Bettina Surber (SP) wies auf die demokratischen Verfassungen der Kirchen hin. Die Kirchen seien in der Lage, sich selber Richtlinien für politisches Engagement zu geben. SP, Grüne und GLP lehnten die Motion ab. Auch die Regierung erachtete die geforderte gesetzliche Regelung für die Kirchen weder als notwendig noch zielführend. Das kirchliche Engagement für die KVI habe in den Kirchen selbst zu kritischen Diskussionen geführt. Insgesamt seien solche Fälle selten. Es bestehe kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, stellte die Regierung fest.

Quelle: www.ref.ch, 8. Juni 2021