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Thun vor 100 Jahren: Kirche Scherzligen sollte als Kunstdenkmal erhalten bleiben

Eine Instandstellung als Gotteshaus kam 1923 nicht infrage. Aber immerhin sprach sich das Parlament dafür aus, die Kirche Scherzligen als Kunstdenkmal zu erhalten.

Im Juni 1923 behandelte der Thuner Stadtrat eine Motion über die Erhaltung der Kirche Scherzligen als Baudenkmal. Motionär Grütter wies darauf hin, dass die vor drei Jahren entdeckten, wertvollen Fresken durch den baulichen Zerfall stark gefährdet seien. «Nachdem der Gemeindebezirk Strättligen ein kirchliches Gemeindehaus erhalten hatte, kam ein Stillstand in die Bestrebungen, das Bauwerk als Kunstaltertum zu erhalten», hiess es im «Oberländer Tagblatt» vom 30. Juni 1923.

Die Kirche als Gotteshaus wiederherzustellen, könne nicht mehr als notwendig bezeichnet werden. Dagegen seien verschiedene Reparaturen am Dach, am Turm sowie die Erhaltung der Fresken geplant. Die Kosten für die Renovationen wurden auf 30’000 bis 35’000 Franken geschätzt. Bauvorsteher Schmid beantwortete die Motion dahingehend, dass die Instandstellung als Kirche seit dem Bau des Strättliger Gemeindehauses dahingefallen sei. Es sei aber beabsichtigt, den Bau als Kunstdenkmal zu erhalten. Für dringliche Arbeiten wurde ein Kredit von 10’000 Franken gesprochen.

Quelle: Thuner Tagblatt, 05.06.2023, Manuel Berger