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Zukunft der Johanneskirche: Nächste Eskalation im Thuner Kirchenstreit

Der Kleine Kirchenrat bricht die Diskussion um eine erweiterte Nutzung der Johanneskirche in Thun ab und verlangt dagegen die Betriebseinstellung auf Ende 2022.

«Der Kleine Kirchenrat geht trotz Volksentscheid aus dem Jahr 2018 zurück auf Feld eins und will die Johanneskirche per Ende 2022 schliessen»: Das hält der Kirchgemeinderat von Strättligen in einer Medienmitteilung fest. Er verweist darin auf ein Schreiben des Kleinen Kirchenrats (KKR), das die Exekutive der Gesamtkirchgemeinde Thun verschickte. Im Schreiben, das Willy Bühler, Präsident des KKR, als «interne Sache» bezeichnet, wird demnach verlangt, «den Betrieb in der Johanneskirche per 31. Dezember 2022 einzustellen, sofern bis zum 15. September 2022 weder eine Trägerschaft noch eine aussichtsreiche Zusage für eine solche konkret vorliegt», heisst es im Schreiben.

Streit um Entwidmung

Der Strättliger Kirchgemeinderat zeigt sich «konsterniert» über diesen Entscheid und die dazu vom KKR verbreitete «Falschinformation». Es geht dabei um die strittige Frage der Entwidmung, das heisst die Überführung des Kirchenzentrums Johannes vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. Die Kirchgemeinde Strättligen habe sich entschieden, dem «nicht zuzustimmen», liess der KKR verlauten und zog sich als Folge davon aus den weiteren Gesprächen über die JoKi-Nutzung zurück, was von Willy Bühler bestätigt wird. Das stösst auf Kritik beim Kirchgemeinderat Strättligen. Wie er betont, kommt es auf die konkrete Nutzung an. «Es ist weder nötig noch sinnvoll, im Voraus eine Entwidmung vorzunehmen», heisst es aus Strättligen.

KKR: «Tür zugeschlagen»

Ganz anderer Ansicht ist da der KKR. Aus seiner Sicht wurde damit «die Tür für die Suche nach einer breiteren Trägerschaft und somit eine gesunde finanzielle Basis für einen nachhaltigen Betrieb des Kirchenzentrums Johannes zugeschlagen». Das hält Präsident Bühler schriftlich fest. Er weist in seiner Stellungnahme den Vorwurf der Falschinformation zurück. Vielmehr habe sich der KKR gezwungen gesehen, «Mitarbeitende und Behörden der Gesamtkirchgemeinde Thun sachlich und faktenbasiert zu informieren», schreibt Bühler. Er betont erneut, dass die Johanneskirche sanierungsbedürftig sei, und «die zu erwartenden Kosten sind immens».

Haftungsausschluss nötig

Nach Angaben der Teilkirchgemeinde sind Einzelvermietungen 2022 weiterhin möglich. Dies «nur unter der Bedingung, dass die Haftung der Gesamtkirchgemeinde als Eigentümerin für jegliche Schäden ausdrücklich ausgeschlossen werden muss», wie es heisst. Für diesen Haftungsausschluss und dessen Bekanntgabe an die Nutzer sei der Kirchgemeinderat Thun-Strättligen verantwortlich. Ganz untersagt werden Dauervermietungen ab 2022. Wie René Schenk, Vizepräsident Kirchgemeinderat Strättligen und zuständig fürs Bauwesen, erklärt, sind davon die für Übungszwecke und Lager genutzten Kellerräume betroffen, nicht aber regelmässige Veranstaltungen von Gruppen im Saal des Kirchenzentrums Johannes.

Keine Kita im Pfarrhaus

Geplatzt ist jedoch die Idee zur Einrichtung einer Kindertagesstätte im Pfarrhaus, das leer steht. Die möglichen Betreiber hätten sich zurückgezogen, sagt Schenk. Während der KKR eine Kita noch befürwortet habe, so Schenk, habe er eine vorübergehende Vermietung des Pfarrhauses abgelehnt. Für den Unterhalt der Liegenschaft Johannes sind laut dem Vizepräsidenten für 2022 noch maximal 60’000 Franken vorgesehen. Bei nicht ausreichendem Unterhalt «werden negative Auswirkungen auf das Kirchenleben in Thun-Strättligen die Folge sein», befürchtet die Teilkirchgemeinde. Diese kann gar nicht selber eine erweiterte JoKi-Nutzung herbeiführen und klärt daher nun rechtliche Schritte ab, «um dem drohenden Schaden entgegenzuwirken», wie sie schreibt.

Quelle: Thuner Tagblatt, Andreas Tschopp, 15.10.2021