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Aargau: Pädophiler reformierter Pfarrer muss in Therapie bleiben

Vor Bundesgericht wollte ein pädophiler reformierter Seelsorger aus dem Aargau seine Freilassung durchsetzen. Doch das Gericht lehnte seine Forderung ab. Zu gross sei die Rückfallgefahr.

Im März 2018 verurteilte das Bezirksgericht Aarau einen reformierten Seelsorger, weil er mehrfach Bilder mit pädophilem Inhalt konsumierte und selbst ins Internet stellte. Weil der Pfarrer nicht das erste Mal wegen solcher Taten vor Gericht stand, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Die Massnahme wurden allerdings zu Gunsten einer psychiatrischen stationären Behandlung aufgeschoben. Laut einem Bericht der «Aargauer Zeitung» (AZ) vom 4. Juni versucht der Pfarrer seit knapp einem Jahr, gerichtlich seine sofortige Freilassung durchzusetzen. Er begründe den Antrag damit, dass die stationäre Massnahme inzwischen länger dauere als die verhängte Gefängnisstrafe. Nun hat das Bundesgericht laut «AZ» einen Antrag auf Freilassung abgelehnt. Die bisherigen Therapiefortschritte seien ungenügend, das Rückfallrisiko gestützt auf Gutachten sei «unverändert hoch».

Quelle: www.ref.ch, 4. Juni 2020