headerbild
Logo RefBeJuSo

Berner Kirchen mit hohem Gewinn

An der zweitägigen Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn gab es wenig Anlass zu Kontroversen. Stattdessen durfte man sich über einen guten Jahresabschluss freuen.

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn haben im vergangenen Jahr erfolgreich gewirtschaftet. Am ersten Tag ihrer Sommersynode vom 20. bis 21. Mai genehmigten die Delegierten einen Gewinn von rund 1,1 Millionen für das Jahr 2018. Das Ergebnis sei vor allem auf geringere Ausgaben beim Personal und beim Sachaufwand zurückzuführen, schreibt die Landeskirche in einer Mitteilung. Mehr zu diskutieren gab eine Anpassung der Kirchenordnung an die neue Verfassung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, der 2020 zur Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz wird. Dort stellen die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn mit 14 Personen eine der grössten Delegationen unter den Landeskirchen. Die einzelnen Vertreterinnen sind von den Fraktionen noch zu wählen. Der Synodalrat beantragte, dass die Fraktionen bei der Wahl eine «ausgewogene Vertretung der Geschlechter und der Generationen» fördern sollen. Diese Formulierung ging einigen Synodalen zu wenig weit. Sie stellten den Antrag, dass die Diversität nicht nur «gefördert», sondern «sichergestellt» werden müsse. Dem schloss sich die Synode schliesslich mit grosser Mehrheit an.

Mehr Kompetenzen für Synodalrat

Ebenfalls mit grossem Mehr genehmigt wurde ein Kredit von 170’000 Franken für die Lange Nacht der Kirchen. Die Delegierten waren sich einig, dass der Anlass eine gute Gelegenheit sei, kirchenferne Menschen anzusprechen. Nach dem Pilotversuch im vergangenen Jahr soll der Anlass nun ab 2020 alle zwei Jahre stattfinden. Wenig kontrovers verlief der zweite Synodentag. Die Versammlung beschloss die Totalrevision des Reglements über den gesamtkirchlichen Finanzhaushalt rückwirkend per 1. Januar 2019. Die Revision räumt dem Synodalrat mehr finanziellen Handlungsspielraum ein, zum Beispiel bei der Genehmigung von kleineren Nachkrediten. In der Vergangenheit sei der Synodalrat durch seine geringen Befugnisse zu sehr eingeschränkt worden, argumentierten die Befürworter. Da mit dem neuen Landeskirchengesetz nun noch zusätzliche Aufgaben für ihn anstünden, sei eine Entlastung sinnvoll.

Erleichterungen für Menschen mit Handicap

Die Synode nahm weiter einen Bericht des Synodalrats zur Anstellung von Menschen mit Handicap zur Kenntnis. Dieser schlägt Massnahmen vor, um die Anstellung von Menschen mit Behinderung in den Kirchgemeinden zu erleichtern. Unter anderem sollen die Kirchgemeinden finanziell unterstützt werden. Auf der Webseite der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn soll ausserdem eine Informationsseite zu dem Thema aufgeschaltet werden.

Quelle: www.ref.ch, 21. Mai 2019