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Berner Reformierte diskutieren künftige Rolle der Pfarrer

Beim Thema Synodewahlen gehen die Wogen in Bern derzeit hoch. Grund dafür ist eine Empfehlung des Kirchgemeindeverbandes, bei der Wahl von Pfarrerinnen und Pfarrern künftig Vorsicht walten zu lassen. Die Kirchgemeinden begrüssen dagegen die Diskussion.

Am 1. Januar 2020 tritt im Kanton Bern das neue Landeskirchengesetz in Kraft. Zu den einschneidenden Veränderungen gehört, dass Pfarrerinnen und Pfarrer dann nicht mehr beim Kanton, sondern bei den Landeskirchen angestellt sind. Aus diesem Grund wandte sich der Kirchgemeindeverband (KGV) am 1. Februar mit einem Schreiben an die Berner Kirchgemeinden. Darin wird empfohlen, bei der Wahl von Pfarrern in die Kirchenparlamente künftig Vorsicht walten zu lassen. Da diese neu von der Kirche angestellt seien, stelle sich bei einer Wahl die Frage nach möglichen «Interessenskonflikten». Das Schreiben hatte heftige Reaktionen ausgelöst – unter anderem bei Michael Graf, dem Präsidenten des Evangelisch-reformierten Pfarrvereins. Im Interview mit ref.ch warf er dem KGV vor, Misstrauen gegen die Pfarrerinnen zu schüren.

Kirchgemeinden begrüssen Debatte


Wenig Verständnis für die Aufregung gibt es hingegen in den reformierten Kirchgemeinden. Heinz Leuenberger, Präsident des Kirchgemeinderats von Thun-Stadt, findet den Hinweis des KGV berechtigt. «Ich bin sicher, die Pfarrschaft wird auch weiterhin in der Synode vertreten sein, denn sie leistet einen wichtigen Beitrag. Trotzdem muss die Frage erlaubt sein, ob sie bei allen Fragen, zum Beispiel auch bei Personalfragen, mitreden soll.» Auch Hans von Rütte, Präsident in der Nydegg-Gemeinde, wünscht sich eine Debatte über die künftige Rolle der Pfarrer. «Ich habe den Eindruck, dass der Pfarrverein den Einfluss der Pfarrer in der Synode etwas kleinredet. Mit der Entflechtung von Kirche und Staat muss aber auch über das Thema Kirchenleitung diskutiert werden.» Die aktuelle Debatte werde jedoch zu sehr auf personalrechtliche Aspekte eingeengt, meint von Rütte. «Es geht doch um viel grundsätzlichere Fragen, wie die der geistlichen Leitung, der Mitbestimmung von Mitarbeitenden oder der Vereinbarkeit von Pfarramt und Legislativamt.» Schliesslich hätten die reformatorische Kirche und das Prinzip der Gewaltenteilung gemeinsame historische Wurzeln, die man nicht ohne Not über den Haufen werfen solle, so von Rütte.

Kein Misstrauensvotum gegen Pfarrer


Esther Richard, Kirchgemeinderatspräsidentin von Spiez, sieht im Schreiben des KGV ebenfalls kein Misstrauensvotum gegen Pfarrerinnen. «Ich finde es legitim, die Frage zu stellen, ob mit dem jeweiligen Wahlvorschlag mögliche Interessenskonflikte oder Interessensvertretungen entstehen könnten.» Oft hätten Kirchgemeinden Mühe, Kandidaten für die Synode zu wählen. Wegen des «vermeintlich professionellen Know-hows» greife man auf jene zurück, die schon Mitarbeiter der Kirche seien. «Es ist sinnvoll, diesen Prozess bewusster zu hinterfragen.»

Synodalrat will Pfarrer nicht ausschliessen

Während die römisch-katholische Landeskirche Pfarrern künftig verbieten will, im Kirchenparlament Einsitz zu nehmen, nimmt die reformierte Kirchenleitung Abstand von dieser Idee. In einem aktuellen Brief an die Präsidien der Kirchgemeinden und die Berner Pfarrschaft schreibt der Synodalrat, für einen Ausschluss der Pfarrer von der Wahl in die Synode bestehe keine gesetzliche Grundlage. Zudem widerspreche das dem reformierten Verständnis von Kirchenleitung. Dieses zeichne sich dadurch aus, dass die Leitung «gemeinsam von Laien und Theologinnen und Theologen wahrgenommen» werde.

Wahlen im Herbst

Die Gesamterneuerungswahlen der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn für die Legislaturperiode 2018 bis 2022 finden diesen Herbst statt. Rund 20 Prozent der Berner Synodalen sind Pfarrer. Dies entspricht ungefähr dem Durchschnitt von anderen Landeskirchen.

Quelle: www.ref.ch, 15.02.2018, Heimito Nollé