headerbild
Logo RefBeJuSo

Berner Regierung will Religionsstrategie erarbeiten

Die Berner Regierung will in einer Religionsstrategie darlegen, wie sie mit den heute nicht öffentlich-rechtlich anerkannten Glaubensgemeinschaften umgehen will.

Derzeit erstellt die bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) eine Analyse zu den nicht anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kanton Bern. Das geht aus zwei am 26. Februar veröffentlichten Antworten auf Grossratsvorstösse hervor. Die JGK habe den Religionswissenschaftler Matthias Inniger beauftragt, dazu einen Bericht zu erstellen. Sobald dieser Bericht vorliege, werde sich die JGK positionieren und das weitere Vorgehen beim Regierungsrat beantragen. Die JGK werde auch mögliche Handlungsoptionen für die Religionsstrategie darlegen. Derzeit sind im Kanton Bern die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche die vom Kanton anerkannten Landeskirchen. Ausserdem anerkennt die bernische Verfassung die jüdischen respektive «israelitischen» Gemeinden im Kanton Bern, wie es in der Verfassung heisst.

Charta der Religionen

Einer der beiden Vorstösse, zu denen sich die Kantonsregierung äussert, stammt von drei Grossratsmitgliedern aus Biel und dem Berner Jura. Sie fordern, der Regierungsrat solle die Schaffung einer «Charta der Religionen» prüfen. Heute nicht öffentlich-rechtlich anerkannte Glaubensgemeinschaften könnten dann eine solche Charta unterzeichnen, wenn sie wollten. Das Dokument würde diese Glaubensgemeinschaft dazu verpflichten, die Integration ihrer Gläubigen zu fördern, zugunsten des interreligiösen Dialogs zu handeln und die hiesige Rechtsordnung strikt einzuhalten. Der Vorteil für die Glaubensgemeinschaften wäre, dass der Kontakt mit der Bevölkerung erleichtert würde und die Akzeptanz der Glaubensgemeinschaften stiege. Eine solche Charta könnte sich als Grundstein für eine Religionspolitik «durchaus eignen», schreibt der Berner Regierungsrat. Er beantragt dem Grossen Rat deshalb, das Postulat anzunehmen.

Neues Anerkennungsgesetz

Ebenfalls zur Annahme empfiehlt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Vorstoss der EVP-Fraktion. Sie regt an, ein neues Gesetz für die Anerkennung jener Glaubensgemeinschaften zu schaffen, die nicht öffentlich-rechtlich anerkannt sind. Nach der Verabschiedung des neuen bernischen Kirchengesetzes in erster Lesung sei es an der Zeit, auch über Fördermassnahmen für andere Glaubensgemeinschaften als die bisher anerkannten zu sprechen, findet die EVP-Fraktion. Eine solche Fördermassnahme könnte nach Ansicht der EVP-Grossratsmitglieder die Einführung einer sogenannten «kleinen Anerkennung» von Glaubensgemeinschaften sein. So etwas gebe es in anderen Kantonen bereits. Aus Sicht der Berner Regierung ist es derzeit zu früh für eine breite Debatte über die Anerkennung der heute nicht offiziell anerkannten Glaubensgemeinschaften. Eine solche Diskussion müsse in eine umsichtige und längerfristige Religionsstrategie eingebettet werden. Prüfen könne sie das Anliegen aber im Rahmen der Arbeiten zur Religionsstrategie, so die Regierung.

Quelle: www.ref.ch, 27.02.2018