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Bund zahlt zusätzliche 3000 Franken pro Flüchtling an Kantone

Insgesamt 18'000 Franken pro Flüchtling mit Schutzstatus S bekommen die Kantone vom Bund für Unterkunft, Sozialhilfe und medizinische Versorgung jährlich. Dieser Betrag soll nun aufgestockt werden.

Die Kantone erhalten künftig zusätzliche 3000 Franken pro geflüchtete Person aus der Ukraine. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Damit soll insbesondere der Spracherwerb gefördert werden. Dieser sei wichtig, damit die Geflüchteten schnell einer Arbeit nachgehen und am sozialen Leben teilnehmen könnten. Die Kantone hätten diesen Vorschlag des Staatssekretariats für Migration (SEM) in der Konsultation gestützt. Allerdings habe eine Mehrheit der Kantone angegeben, dass der Beitrag von 3000 Franken mittelfristig zu tief sei. Der Bundesrat will jedoch wegen der «unsicheren Prognose und des rückkehrorientierten Status» daran festhalten. Die Kantone sind bereits daran, entsprechende Angebote zu planen. Dies hatte Gaby Szöllösy, die Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), vor den Medien gesagt. Neben Sprachkursen gehe es auch um Informationsveranstaltungen für Geflüchtete. «Wir haben noch etwas Arbeit zu leisten.»

Für Geflüchtete aus der Ukraine gilt seit Mitte März der Schutzstatus S. Der Bund bezahlt den Kantonen pro Person und Jahr rund 18'000 Franken für Unterkunft, Sozialhilfe und medizinische Versorgung. Dieser Betrag wird nun um die 3000 Franken ergänzt. Hingegen sieht der Schutzstatus S keine Integrationspauschale vor, da dieser Status auf eine Rückkehr der Flüchtlinge ausgerichtet ist.

Quelle: www.ref.ch, 13. April 2022