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Maskenpflicht in Berner Kirchen

Der Kanton Bern hat ein Maskenobligatorium für öffentlich zugängliche Innenräume erlassen – auch Kirchen dürfen seit Montag nur noch mit Mund- und Nasen-Schutz betreten werden.

Die Corona-Fallzahlen steigen in der Schweiz derzeit bedrohlich an. Reagiert hat man nun im Kanton Bern. Dort gilt seit dem 12. Oktober in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht. Betroffen sind laut Verordnung des Regierungsrates neben Einkaufszentren, Poststellen oder Kinos auch «Gotteshäuser und religiöse Gemeinschaftsräume» sowie «Verwaltungsgebäude». Das Maskenobligatorium gilt für sämtliche Kirchen sowie teilweise auch Kirchgemeindehäuser, wie die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn auf ihrer Webseite mitteilen. Ausgenommen von der Regelung seien lediglich Räume in den Kirchgemeindehäusern, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. Dies könnten zum Beispiel Schulungsräume und Räume für bezeichnete Jugendgruppen sein. Im Kanton Bern haben sich in den letzten beiden Wochen durchschnittlich 285 Menschen pro Woche neu angesteckt. Die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt vorläufig bis zum 31. Januar 2021.

Quelle: www.ref.ch, 13. Oktober 2020