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Organspende: EKS-Rat wirbt für Erklärungsmodell

Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz äussert in einer Stellungnahme Bedenken gegenüber der erweiterten Widerspruchslösung bei der Organspende. Niemand könne aus moralischen Gründen verpflichtet werden, Teile seines Körpers zur Verfügung zu stellen.

In seiner Stellungnahme «10 Fragen – 10 Antworten: Die Organspende als persönliche Gabe» spricht sich der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) gegen die erweiterte Widerspruchslösung bei der Organspende aus. Das von Bundesrat und Parlament vorgeschlagene Modell sei aus ethischer Perspektive «bedenkenswert», wie es in einer Mitteilung vom 31. März heisst. Sowohl die Zustimmung wie auch die Verweigerung zur Organspende gründeten «in dem Respekt gegenüber dem Geschenk des eigenen Lebens», argumentiert der Rat. Daraus resultiere, dass die Organspende eine Gabe sei und nicht zur Pflicht gemacht werden dürfe. «Niemand kann aus moralischen Gründen verpflichtet werden, seinen Körper oder Teile davon anderen zur Verfügung zu stellen», heisst es in der Stellungnahme.

Dagegen bevorzugt der Rat das von der nationalen Ethikkommission vorgeschlagene Erklärungsmodell. Dieses sieht vor, die Bevölkerung regelmässig nach ihrer Spendenbereitschaft zu befragen. Damit werde der freiwillige Charakter der Spende bewahrt und es entlaste die Angehörigen zugleich vom Entscheidungsdruck, heisst es in der Mitteilung. Bei einem Nein zur erweiterten Widerspruchslösung appelliere der Rat daher an Bundesrat und Parlament, das Erklärungsmodell zur Diskussion zu stellen. Die Schweiz stimmt am 15. Mai über die Änderung des Transplantationsgesetzes ab.

Quelle: www.ref.ch, 1. April 2022