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Thun: Kampf um Johanneskirche ist lanciert

Der Abstimmungskampf zur Initiative Pro Joki ist lanciert. Vertreter des Kleinen Kirchenrats führten am 26. Februar aus, weshalb sie das Begehren ablehnen.

«Unsere finanziellen Mittel reichen nicht aus, um alle Thuner Kirchen zu erhalten», brachte es Willy Bühler, Präsident des Kleinen Kirchenrats, an der gestrigen Medienorientierung auf den Punkt. Angesichts des Mitgliederschwunds der reformierten Kirche und der rückläufigen Steuereinnahmen müsse der Rat die Umnutzung von Kirchgebäuden angehen, auch wenn dies schmerzhaft sei. Erst die Entwidmung, also die Überführung der Johanneskirche vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen, wie sie im August 2016 vom Grossen Kirchenrat beschlossen worden sei, mache solche Gespräche überhaupt möglich. Die Initiative Pro Joki, über welche die 20 700 stimmberechtigten Mitglieder am 29. April befinden können, will diesen Beschluss sowie den spätestmöglichen Nutzungstermin der Kirche (Ende 2018) rückgängig machen.

«Falsche Behauptungen»

Auch Max Ramseier, Finanzverantwortlicher des Kleinen Kirchenrats, betonte, dass die Initiative aus finanzpolitischen Überlegungen abgelehnt werden müsse: «Die Behauptung der Initianten, die Gesamtkirchgemeinde als Besitzerin aller Thuner Kirchen sei reich, ist falsch», so Ramseier. Die für die Sanierung der Johanneskirche nötigen 5,5 Millionen Franken würden eine Verschuldung von über 5 Millionen Franken im Jahr 2022 nach sich ziehen, weil trotz der vorhandenen flüssigen Mittel 1 Million Franken fremd­finanziert werden müsste. Damit, so Ramseier, würden andere Projekte in anderen Kirchgemeinden gefährdet. «Schliesslich wird das ganze kirchliche Leben leiden», ist er überzeugt. Es sei viel sinnvoller, in Menschen statt in Beton zu investieren. Pfarrerin Margrit Schwander, welche ebenfalls dem Kleinen Kirchenrat angehört, argumentiere aus theologischer Sicht, weshalb eine Umnutzung einer Kirche vertretbar sei: «Gott ist im christlichen Glauben nicht nur an einem bestimmten Ort erfahrbar», sagte sie und wies darauf hin, dass reformierte Kirchen nicht geweihte oder heilige Orte seien. Abschliessend erklärte Willy Bühler, dass man versuchen wolle, der Kirchgemeinde Strättligen bei einer Ablehnung der Initiative weiterhin einen Quartiertreffpunkt anzubieten und ihr auch beim spätesten Nutzungsdatum entgegenzukommen.

Infoanlass geplant

Das Abstimmungsmaterial soll Ende März bei den Abstimmungsberechtigten eintreffen. Diese können ihre Unterlagen brieflich retournieren, bei der Verwaltung oder am 29. April in einem der ­Abstimmungslokale, welche noch definiert werden, in eine Urne werfen. Die fünf Kirchgemeinden planen derzeit einen überparteilichen Infoanlass zum Thema. Wie Willy Bühler auf Anfrage erklärte, wurde die Mediation zwischen den Parteien wegen des Abstimmungskampfs auf Eis gelegt.

Quelle: www.thunertagblatt.ch, 26.02.201

Medienmitteilung GKG Thun vom 26.02.2018 (pdf)