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Zertifikatspflicht stellt Kirchen vor grosse Herausforderungen

Seit einem Monat haben die Landeskirchen und Kirchgemeinden Erfahrungen mit der Zertifikatspflicht sammeln können. Nicht immer läuft es damit reibungslos.

Die Regel klingt einfach: Gottesdienste bis 50 Personen können ohne Covid-Zertifikat, jedoch mit Schutzkonzept abgehalten werden. Ansonsten gilt die Zertifikatspflicht. Auch wenn die angefragten Landeskirchen sagen, dass es mit der Zertifikatspflicht im Grossen und Ganzen gut läuft – bei der Umsetzung kämpfen sie und insbesondere die Kirchgemeinden mit einigen Schwierigkeiten. «Es ist nicht ganz einfach, sich bei den verschiedenen Auflagen zurechtzufinden», sagt Lilian Bachmann, Synodalratspräsidentin der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern und Vorsitzende des landeskirchlichen Krisenstabs. Denn es komme auf die Details an. Bachmann nennt als Beispiel die Trauungen im Touristenhotspot Weggis, wo oft auch viele internationale Gäste teilnehmen. Dort müssten die Covid-Zertifikate gleich zweimal geprüft werden: Einmal im Hotel und dann vor dem Eingang der Kirche. Da dies alles sehr lange dauern würde, habe die Reformierte Teilkirchgemeinde Rigi-Südseite mit den Hotels eine praktikable Lösung finden müssen. Alle Gäste erhalten nun im Hotel beim Check-In mit Zertifikatsprüfung einen Bändel an das Handgelenk, den sie anschliessend vor der Kirche vorzeigen können. Für solche und andere Fälle hat die Landeskirche extra eine Frage- und Erfahrungsrunde via Zoom angeboten. Denn das Bedürfnis nach Austausch und Information im Zusammenhang mit der Zertifikatspflicht sei bei den Kirchgemeinden und Mitarbeitenden gross.

Probleme bei Abdankungen

Ein schwieriges Thema seien auch Abdankungen. «Wer eine Abdankung ohne Zertifikat abhalten will und mit mehr als 50 Personen rechnet, der müsste theoretisch zwei separate Feiern durchführen, um alle berücksichtigen zu können», sagt Bachmann. Dies sei allerdings schwierig und werde dem wichtigen Bedürfnis des Trauerns und Abschiednehmens in der Gemeinschaft nicht gerecht. «Daher setzen wir uns sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene nach wie vor dafür ein, dass Abdankungen von der Zertifikatspflicht ausgenommen werden.» Grundsätzlich empfehle die Luzerner Landeskirche ihren Kirch- und Teilkirchgemeinden, wenn möglich, Gottesdienste bis maximal 50 Personen durchzuführen. Damit alle am Gottesdienst teilnehmen und ihr Grundrecht auf freie Ausübung des Glaubens wahrnehmen könnten.

Massnahmengegner wählen harsche Worte


Kommunikationsbedarf bezüglich Grundrecht gibt es auch bei der Reformierten Landeskirche des Kantons Zürich. «Vereinzelte Kirchgemeinden haben alle ihre Gottesdienste unter Zertifikatspflicht gestellt, was eben nicht geht», sagt Nicolas Mori, Leiter Kommunikation der Zürcher Landeskirche. «Wir haben die Bezirkskirchenpflegen gebeten, ein Auge darauf zu haben, dass nicht regelmässig zertifikatspflichtige Gottesdienste mit weniger als 50 Teilnehmenden stattfinden.» In einigen Kirchgemeinden hätten sich zudem Unsicherheiten ergeben, wie mit der Kontrolle der Zertifikate umgegangen werden soll. Zum Beispiel bei Senioren, die das Zertifikat zu Hause vergessen haben, oder Personen, die gezielt ohne Zertifikat Einlass begehren. «Wir empfehlen, für solche Fälle eine Supervisorin oder Supervisor im Hintergrund zu haben, der oder die gegebenenfalls eingreifen kann», sagt Mori. Ausserdem gebe es Mitglieder, welche die Pandemie-Massnahmen aus weltanschaulichen oder anderen Gründen nicht mittragen könnten oder wollten. Damit würden Behördenmitglieder und Mitarbeitende auch ausserhalb der Gottesdienste konfrontiert. «Mit besonderer Sorge erfüllt den Kirchenrat, dass solche Äusserungen bisweilen in inakzeptabler Form erfolgen», sagt Mori. Der Kirchenrat weise jeweils darauf hin, dass der zeitlich beschränkte und verhältnismässige staatliche Eingriff in ein Grundrecht zu akzeptieren sei. Und dass ein «Widerstandsrecht» nicht gegeben sei, umso weniger, als es letztlich um den Schutz von vulnerablen Personen gehe.

Verwirrung bei Diakonie


Gegen Massnahmenkritiker muss sich auch die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons St. Gallen wehren. «Es haben sich einzelne Kirchbürgerinnen und Kirchbürger darüber beschwert, dass die Kirchen nicht kritischer gegenüber den Massnahmen sind», sagt Andreas Ackermann, Beauftragter Kommunikation. Das werde oft damit begründet, dass die Kirche für alle offen sein soll. Aber auch in St. Gallen setze man mit den Massnahmen auf den Schutz der Schwächeren. Bei den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn seien vor allem Unsicherheiten aufgekommen, welche Bestimmungen gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) wann gelten. «Vor allem, wenn es sich nicht um Gottesdienste, sondern um diakonische Angebote handelt», sagt Adrian Hauser, Leiter Kommunikationsdienst. In Gesprächen würden dann aber Lösungen entstehen, wie man mit den Bestimmungen des BAG am besten umgehen könne. In den Gottesdiensten habe es seit der Zertifikatspflicht nicht weniger Menschen, so Adrian Hauser. Gewisse Kirchgemeinden böten Gottesdienste für bis zu 50 Personen ohne Zertifikatspflicht an und am selben Tag solche mit Zertifikatspflicht.

Wie lange die Zertifikatspflicht für die Kirchen noch gilt, ist zurzeit schwer abzuschätzen. Eine wesentliche Rolle dürfte die Impfquote spielen. Und diese ist, Stand Mitte Oktober, bei gut 60 Prozent.

Quelle: www.ref.ch, Andreas Bättig, 13. Oktober 2021