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Reutigen: Neues Organisationsreglement ist rechtskräftig

Das neue Organisationsreglement der Kirchgemeinde Reutigen wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung ohne Vorbehalt genehmigt und ist somit per 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.  Dezember 1998  (GV,  bSG  170.111) git die Kirchgemeinde Reutigen bekannt, dass das Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Verfügung  vom 23. Dezember 2020 die von der Kirchgemeindeversammlung Reutigen am 15. November 2020 beschlossene Totalrevision des Organisationsreglements ohne Vorbehalt genehmigt hat. Es ist somit auf den 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Quelle: reformiert Februar 2021