Der Bundesrat hat am 19. Januar beschlossen, dass grundsätzlich die im Dezember 2021 beschlossenen Massnahmen bis am 31. März 2022 verlängert werden. Die Homeofficepflicht wird nur bis zum 28. Februar 2022 verlängert. Weiter wurde die Kontaktquarantäne aufgehoben und die Erhebung von Kontaktdaten entfällt ab 25. Januar. Die Gültigkeitsdauer der Impf- und Genesungszertifikate wird auf 270 Tage gesenkt.
Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz hat ihre Schutzkonzepte entsprechend ergänzt.
Quelle: info refbejuso vom 24.01.2022