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Gesamtkirchgemeinde Thun

Die Kirchgemeinden Thun-Stadt, Strättligen, Lerchenfeld, Goldiwil-Schwendibach sowie die Paroisse française bilden zusammen die evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun. Die Aufgaben der Gesamtkirchgemeinde umfassen:

  • Die Erfüllung der materiellen Bedürfnisse der Kirchgemeinden, insbesondere die Erstellung und der Unterhalt der kirchlichen Bauten, die Festsetzung eines jährlichen Gesamtvoranschlages und des Kirchensteueransatzes, den Bezug der Kirchensteuer, die Besorgung des Zahlungsverkehrs der Kirchgemeinden sowie die Verwaltung des Kirchenvermögens.
  • Die Förderung von Werken und die Lösung von gemeinsamen kirchlichen Aufgaben, die nicht eine einzelne Kirchgemeinde betreffen - soweit die Kirchgemeinden gemeinsam zu handeln als zweckmässig erachten.
  • Die Errichtung neuer Ämter und Stellen auf dem Gebiet der Gesamtkirchgemeinde, unter Vorbehalt des staatlichen und kirchlichen Rechts; bei Stellen für die einzelnen Kirchgemeinden steht diesen ein Antragsrecht zu.
  • Die Festsetzung und Ausrichtung der Nebenleistungen und der Teuerungszulage sowie der Amtsraumentschädigungen für die von Pfarrpersonen selber gemieteten Amtsräume.
  • Die Ordnung der Arbeitsverhältnisse und des Besoldungswesens für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Kirchgemeinden und in der Gesamtkirchgemeinde tätig sind. Der Kleine Kirchenrat entscheidet auf Antrag des zuständigen Kirchgemeinderates über die Anstellung der in den Kirchgemeinden tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er kann nur Personen anstellen, die vom Kirchgemeinderat vorgeschlagen wurden. Die Vorgesetztenfunktion gegenüber diesen Personen obliegt dem Kirchgemeinderat.
  • Die Ordnung der kirchlichen Betreuung der Spitäler, Heime und Anstalten auf dem Gebiet der Gesamtkirchgemeinde.
  • Die Beschlussfassung über Neuaufnahmen von Kirchgemeinden in die Gesamtkirchgemeinde sowie die Stellungnahmen zu Begehren um Neubildung, Aufhebung oder Veränderung von Kirchgemeinden innerhalb derselben.
  • Die Ordnung und Überwachung der Benützung der von der Einwohnergemeinde Thun zur Verfügung gestellten Kirche Scherzligen. Die Ansetzung von Gottesdiensten und weiteren Gemeindeaufgaben in der Kirche Scherzligen hat im Einvernehmen mit dem Kirchgemeinderat zu geschehen.
  • Die Führung des Stimmregisters der Gesamtkirchgemeinde und derjenigen der Kirchgemeinden

Weiterführende Angaben sind im Organisationsreglement vom 26.11.2002 (pdf) enthalten.

Kontakt: Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun, Verwaltung, Schlossberg 8, 3600 Thun, Tel. 033 225 70 00, www.ref-kirche-thun.ch
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 8.00 - 12.00 Uhr.

Fachstelle Soziale Arbeit der Gesamtkirchgemeinde Thun: Flyer 2023 (pdf)
- Erwachsene und Einzelpersonen:
Sandra Moor, Tel. 079 370 19 05, sandra.moor(at)ref-kirche-thun.ch
- Jugendarbeit:
Noëmi Porfido, Tel. 079 431 07 95, noemi.porfido(at)ref-kirche-thun.ch
- Altersarbeit:
Katharina Buser, Tel. 079 890 49 58, katharina.buser(at)ref-kirche-thun.ch

 Foto: zvg. (GKG)