Fragen zu Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung
Taufe
Wann findet die Taufe statt?
In der Regel im Rahmen eines Gemeindegottesdienstes. Verschiedentlich gibt es spezielle Taufsonntage oder die Taufe ist fast jeden Sonntag möglich. Kontaktieren Sie Ihre Pfarrperson betr. eines Termins. Gelegentlich sind Taufen auch ausserhalb des Gemeindegottesdienstes möglich (z.B. Pfingstgottesdienst auf dem Thunersee).
Müssen die Taufzeugen reformiert sein?
Wenigstens ein Taufzeuge muss evangelisch-reformiert und konfirmiert sein; Ausnahmen kann der Pfarrer aus seelsorgerlichen Gründen machen. Eltern können nicht als Taufzeugen ihrer Kinder auftreten. Taufzeugen müssen mindestens sechzehn Jahre alt sein.
Können die Taufzeugen nach der Taufe ersetzt werden?
Die ins Taufregister eingetragenen Taufzeugen können dort nicht mehr gestrichen werden. In begründeten Fällen können die Eltern jedoch nachträglich weitere Paten berufen und im Taufregister anmerken lassen.
Ab wann ist unser Kind Mitglied der reformierten Kirche?
Spätestens ab dem Tag der Taufe. Im Taufgespräch wird Sie die Pfarrperson darauf aufmerksam machen und Sie bitten, mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass Sie mit der Kirchenmitgliedschaft Ihres Kindes einverstanden sind. Viele Eltern melden die Konfession ihrer Kinder gleich bei der Geburt auf dem Einwohneramt. In diesem Fall gilt das Kind als Kirchenmitglied, auch wenn es noch nicht getauft ist.
Wie verläuft die Taufe von Erwachsenen?
Die Taufe ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Bei Erwachsenen geht der Taufe in der Regel eine Zeit der Überlegung voraus: Was ist der christliche Glaube? Was bedeutet es, wenn ich mich der reformierten Kirche anschliesse? Was bedeutet es für mich, getauft zu werden? Wenn Sie auf diesem Weg sind, nehmen Sie mit einer Pfarrperson Kontakt auf.
Konfirmation
Wann findet die Konfirmation statt?
Am Ende des Konfirmandenunterrichtes, normalerweise im neunten Schuljahr. Die Konfirmationstermine sind in der Regel kurz vor oder nach Pfingsten.
Können Jugendliche, die auswärts zur Schule gehen, dort konfirmiert werden?
Die Konfirmation findet in der Regel dort statt, wo der Konfirmandenunterricht besucht wird. Falls der Besuch des Unterrichts in der Wohngemeinde schwierig ist, nehmen Sie mit der Pfarrperson an jenem Ort, wo Unterrichtsbesuch und Konfirmation stattfinden sollen, Kontakt auf.
Muss ich für die Konfirmation getauft sein?
Als Normalfall gilt, dass die Konfirmandinnen und Konfirmanden bereits getauft sind und den Religionsunterricht besucht haben. Sollte das nicht der Fall sein, suchen die konfirmierenden Pfarrerinnen und Pfarrer mit der Konfirmandin/dem Konfirmand und den Eltern eine passende Lösung.
Ist der Besuch des Religionsunterrichts Voraussetzung für die Konfirmation?
Der Besuch des Religionsunterrichts von der zweiten bis zur achten Klasse ist – neben der Teilnahme am Konfirmandenunterricht - Voraussetzung für die Konfirmation.
Trauung
Muss die Ziviltrauung vor der kirchlichen Trauung stattfinden?
Ja, nach schweizerischem Recht muss die Ziviltrauung vorangehen. Ob um wenige Stunden oder um Wochen und Monate spielt keine Rolle. Der Pfarrer oder die Pfarrerin muss den Trauschein vor der kirchlichen Hochzeit sehen.
Wie verläuft ein Traugottesdienst?
Das besprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Zum Gottesdienst gehören üblicherweise Musik, Gebete, ein im Glauben verwurzelter Denkanstoss, ein Trauversprechen und Segensbitten und -wünsche.
Kostet die Trauung etwas?
Die Nutzung der reformierten Kirche, des Organisten und des Sigristen sind für Mitglieder der reformierten Kirche in deren Kirchgemeinde meist kostenlos. Für Trauungen von Auswärtigen können hiefür hingegen Kosten anfallen. Grundsätzlich in Rechnung gestellt werden Zusatzdienste, wie z.B. die Benutzung des Kirchgemeindehauses für einen Apéro. Auch der Kirchenschmuck (Blumen) liegt bei Ihnen. Falls Sie mehr oder andere Musik als die Orgel wünschen, übernehmen Sie deren Organisation und Bezahlung.
Todesfall und Bestattung
Wie bereite ich mich auf das Trauergespräch vor?
Versuchen Sie, sich die verstorbene Person möglichst lebhaft in Erinnerung zu rufen, nicht nur, wie sie in letzter Zeit war, sondern auch früher. Überlegen Sie, was der verstorbenen Person so viel bedeutet hat, dass es im Gottesdienst vorkommen sollte. Kennen Sie den Konfirmations- oder Trauspruch? Gibt es Lieder, welche der/die Verstorbene gerne hatte? Auch Gedichte bieten sich oft als Elemente im Gottesdienst an.
Muss ich einen Lebenslauf schreiben?
Meistens verfasst der Pfarrer/die Pfarrerin nach dem Gespräch mit der Trauerfamilie den Lebenslauf. Sich zu erinnern, wer die verstorbene Person war, gehört zum Abschiednehmen. Prägende Erlebnisse im Leben der Verstorbenen, Erinnerungen an gemeinsam verbrachte Zeit gehören dazu. Ein guter Lebenslauf lässt die Person und die Beziehung, welche die Trauernden mit ihm oder ihr verbunden hat, nochmals aufleben. Wenn Sie selber einen Lebenslauf schreiben, seien Sie liebevoll und ehrlich. Daten sind oft weniger wichtig als Erlebnisse. Der genaue Einschulungstermin einer betagten Person ist meist unwichtig - dass in der Schule ein Talent entdeckt und gefördert wurde, hingegen interessant. Wenn Sie beim Verfassen Unterstützung brauchen, hilft Ihnen der Pfarrer oder die Pfarrerin gerne. Anstelle eines Lebenslaufes sind auch andere Formen der Erinnerung möglich. Jemand könnte dem/der Verstorbenen einen Brief schreiben, der im Gottesdienst vorgelesen wird. Oder mehrere Personen tragen kurz eine Erinnerung vor.
Wie viele Personen kommen an eine Trauerfeier?
Das hängt stark vom Bekanntenkreis des Verstorbenen ab. Wie gross sind Familie und Freundeskreis? War er oder sie in Vereinen aktiv oder hatte öffentliche Ämter inne? War er/sie im kirchlichen Leben präsent? Bestehen die Kontakte aus dem Erwerbsleben (noch)? Pflegte der Verstorbene in den letzten Jahren soziale Kontakte? Bei Jugendlichen und Erwachsenen im Erwerbsalter sind Trauerfeiern mit mehreren hundert Teilnehmenden keine Seltenheit. Machen Sie die Trauerfeier möglichst öffentlich bekannt, denn oft finden sich Menschen, denen das Abschiednehmen wichtig ist, die aber aus irgendwelchen Gründen nicht persönlich eingeladen wurden.
Der Verstorbene war nicht reformiert. Gibt es trotzdem eine kirchliche Feier?
Im reformierten Verständnis ist die Trauerfeier ein Ort, in dem die Hinterbliebenen Raum, Zeit und Zuspruch für ihre Trauer erhalten. Für Personen, deren enge Angehörige reformiert sind, können daher nach Absprache mit dem Pfarramt Trauerfeiern stattfinden. Wenn die Verstorbenen eine solche Feier allerdings ausdrücklich ablehnten, ist eine andere Form des Abschiednehmens sinnvoller.
Wann muss die Abdankungsfeier stattfinden?
Es gibt keine Vorschriften. Für das Abschiednehmen macht es aber Sinn, wenn die Trauerfeier innert zehn Tagen, maximal drei Wochen nach dem Tod, stattfindet.
Ist ein Hinweis auf den Abdankungs-Gottesdienst in der Todesanzeige zwingend?
Nein, aber es ermöglicht Menschen, die Sie nicht persönlich eingeladen haben, die Teilnahme an der Trauerfeier.
Wie wird eine Todesanzeige gestaltet?
Das steht Ihnen frei. Je individueller eine Anzeige, desto persönlicher ist sie in der Regel. Die meisten Zeitungen und Druckereien können Ihnen Vorschläge unterbreiten.
Wegleitung bei einem Todesfall Stadt Thun (pdf)
Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Kircheneintritt: Menschen, die beabsichtigen, in die reformierte Kirche (wieder)einzutreten, sollen diesen Schritt einladend erleben - entsprechende Informationen sind auf dem Online-Portal Kircheneintritt der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn zu finden.
Kirchenaustritt: Ein allfälliges Kirchenaustrittsbegehren ist an die betreffende Kirchgemeinde jener politischen Gemeinde, in welcher die Niederlassungsbewilligung des Austrittswilligen hinterlegt ist, zu richten.