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GKG Thun: Zeitlich befristete Zwischennutzung

Die Liegenschaft an der Jungfraustrasse 19 in Thun wird zwischengenutzt. Der Kirchenrat steht im Gespräch mit sozialen Einrichtungen.

«Der Kleine Kirchenrat prüft eine Zwischennutzung der Jungfraustrasse 19»: Über diesen Beschluss informierte die Exekutive der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun (GKG) jüngst auf ihrer Website. Ende 2021 hatte das Kirchenparlament (Grosser Kirchenrat) erfahren müssen vom Bauabschlag, den die kantonale Baudirektion für das von der GKG geplante Neubauvorhaben an besagter Adresse erteilt hatte.

Die in einem Strukturgebiet angesiedelte Liegenschaft steht seit mehr als drei Jahren leer. Neu einziehen soll nun in das frühere Wohnhaus, das einst von Privaten der Kirche vermacht wurde, eine soziale Einrichtung. Das gab Willy Bühler, der Präsident des Kleinen Kirchenrats, auf Nachfrage des «Thuner Tagblatt» bekannt. Gespräche mit Interessenten aus dem sozialen Bereich seien im Gang. Mehr könne aber erst bekannt gegeben werden, wenn ein Vertrag unterschrieben worden sei, erklärte Bühler. Nach seinen Angaben ist «eine zeitlich befristete Zwischennutzung» geplant, um «die Zeit sinnvoll zu nutzen». Die werde benötigt für «eine neue, überarbeitete Lösung», welche dereinst folgen soll auf das gescheiterte Projekt zur Neunutzung der Liegenschaft Jungfraustrasse 19. Diese gehört zwar der reformierten Kirche Thun, die sie selbst jedoch nicht benötigt.

Quelle: Thuner Tagblatt, 15.03.2022, Andreas Tschopp