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Armut ohne eigene Schuld soll Aufenthaltsrecht nicht gefährden

Wer ohne eigenes Verschulden in Armut gerät und Sozialhilfe beziehen muss, soll das Aufenthaltsrecht in der Schweiz nicht mehr verlieren. Die zuständige Kommission des Nationalrates schlägt dazu Änderungen im Ausländergesetz vor.

Der Anstoss zur Vorlage kam von Nationalrätin Samira Marti (SP/BL). Sie schlägt vor: Ausländerinnen und Ausländer, die zehn Jahre oder länger in der Schweiz leben und unverschuldet Sozialhilfe beziehen, sollten ihre Aufenthaltsbewilligung nicht mehr aufs Spiel setzen müssen. «Unverschuldet» ist der Bezug von Sozialhilfe in Martis Worten etwa beim Verlust des Arbeitsplatzes sowie bei Unfall, Krankheit und Trennung vom Ehegatten. Ausgenommen von der verlangten Regelung sollte sein, wer «mutwillig» Sozialhilfe bezieht oder keine Anstrengungen unternimmt, die Situation zu ändern. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) gab ihren Gesetzesentwurf zu dieser Vorlage mit 13 zu 12 Stimmen in die Vernehmlassung, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Konkret soll nun festgelegt werden, wann bei Ausländerinnen und Ausländern, die ohne eigenes Verschulden aufs Sozialamt müssen, die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung nicht mehr widerrufen wird. Die Mehrheit will festschreiben, dass verbindlich geprüft wird, ob die Abhängigkeit von der Sozialhilfe durch eigenes Verschulden herbeigeführt worden ist. Ebenso muss geklärt werden, ob die betroffene Person ihr Potenzial, zu arbeiten, oder andere Wege zur Vermeidung der Bedürftigkeit ausreichend ausgeschöpft hat. Gegnerinnen und Gegner kritisieren, dass die Gesetzesänderung unnötig sei, weil sie lediglich die geltende Rechtsprechung abbilde und zudem nur wenige Fälle betreffe.

Quelle: www.ref.ch, 21. November 2024