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Berner Landeskirchen: Staatsbeiträge für gesellschaftliches Engagement

Der Berner Regierungsrat will die Landeskirchen im Kanton jährlich mit rund 29 Millionen Franken zur Finanzierung ihrer gesamtgesellschaftlichen Leistungen unterstützen. Der Grosse Rat entscheidet darüber im Herbst.

Das Angebot der Kirchen sei breit, schreibt der Berner Regierungsrat in einer Mitteilung. Es reiche von der Kinder- und Jugendarbeit über die Begleitung von Armutsbetroffenen und Betagten oder seelsorgerische Leistungen bis hin zu Kunstausstellungen in Kirchen. Damit würden die Kirchen den Staat massgeblich entlasten. Die Landeskirchen erfüllten ihre Rolle im Dienst der Gesellschaft sehr gut, heisst es weiter. Nach dem Willen des Regierungsrats sollen die drei Landeskirchen in der Beitragsperiode 2026-2031 jährlich 29,36 Millionen Franken zur Finanzierung ihrer gesamtgesellschaftlichen Leistungen erhalten. Die Aufteilung des Beitrags bemisst sich nach ihrem Anteil an den erbrachten Leistungen in den Vorjahren. Mit knapp 23 Millionen Franken würde die evangelisch-reformierte Landeskirche 77 Prozent der Gesamtsumme erhalten.

Die Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden hätten in den Jahren 2020 und 2021 gesamtgesellschaftliche Leistungen im Wert von 225,9 Millionen Franken erbracht, schreibt der Regierungsrat. Die Kirchen hätten diese Arbeit und ihre Leistungen wie Gottesdienste, Trauungen und Bestattungen mit dem Kantonsbeitrag für die Arbeitsverhältnisse der Pfarrpersonen in der Höhe von jährlich 72,6 Millionen Franken finanziert. Dazu kommen mit den Kirchensteuern natürlicher und juristischer Personen in der Höhe von durchschnittlich 233,4 Millionen Franken und weitere Erträge.

Erstmals unterstützt der Kanton ab 2026 die drei Berner Landeskirchen für einen Zeitraum von sechs Jahren mit einem Beitrag für Tätigkeiten, die zur solidarischen Gemeinschaft, zur Vermittlung grundlegender Werte, zum Frieden unter den Religionen, zur religiösen Bildung und zur Kulturpflege beitragen. Basis für die Berechnung sind die Berichte der Landeskirchen über ihre gesamtgesellschaftlichen Leistungen. Der Antrag des Regierungsrates wird in der Septembersession 2024 beraten.

Quelle: ww.ref.ch, 13. Mai 2024