Bis anhin mussten Menschen ins Ausland reisen, um eine Eizellspende durchführen zu lassen. In der Schweiz waren für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch nur Insemination und In-vitro-Fertilisation als Methoden erlaubt. Nun folgt der Bundesrat dem Anliegen einer Motion und lässt die rechtlichen Grundlagen für Eizellspenden ausarbeiten. Wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst, stehe bei diesem Entscheid der Schutz der Eizellspenderinnen im Vordergrund. Denn: Bei Spenden im Ausland sei dieser nicht gewährleistet.
Bislang war der Zugang zur Samenspende nur Eheleuten – auch verheirateten Frauenpaaren – vorbehalten. Im neuen Gesetz würden Eizell- und Samenspenden auch für unvereheiratete Paare ermöglicht, heisst es weiter. Gegen die Einführung der Eizellspende in der Schweiz wehrt sich die EVP. In einer Mitteilung kündigt sie an, das Referendum zu ergreifen, wenn das Parlament die Gesetzesrevision annehme. Die Partei argumentiert, die Eizellspende beinhalte eine Hormontherapie und einen schweren medizinischen Eingriff. Sie befürchtet, dass auf die Eizellspende die «Ausbeutung von Frauen durch eine Leihmutterschaft» folgen werde.
Quelle: www.ref.ch, 30. Januar 2025