Im Juni hat die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) unter anderem beschlossen, eine nationale Arbeitsgruppe «Schutz der persönlichen Integrität» ins Leben zu rufen. Deren Aufgaben sind nun genauer definiert worden, wie es in einer Mitteilung heisst. So will sich die Arbeitsgruppe insgesamt mit fünf Bereichen befassen. An der ersten Sitzung standen eine nationale Kontaktstelle für Betroffene, die mögliche Durchführung einer Studie sowie die einheitliche Erfassung von Meldungen in den Landeskirchen zur Diskussion. In weiteren Sitzungen soll es um die «Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen» gehen. Diese sind zurzeit in der Vernehmlassung bei den Mitgliedkirchen und externen Organisationen.
Auch zu den Mitgliedern hat die EKS Details bekanntgegeben: Zu den insgesamt 15 Mitgliedern gehören demnach Personen aus den Kirchenleitungen und Fachpersonen der Landeskirchen, zwei Vertreterinnen der Opferhilfe sowie vier Betroffene aus Betroffenenorganisationen. Zudem hat sich in der Deutschschweiz die «Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld» (IG-MikU) bereit erklärt, auch Treffen für Betroffene im evangelisch-reformierten Umfeld zu organisieren. In der Romandie werden solche Treffen bereits seit einigen Jahren von der Organisation «Soutien aux personnes abusées dans une relation d’autorité religieuse» (SAPEC) organisiert.
Quelle: www.ref.ch, 8. Oktober 2024