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Berner Kirche wünscht Anpassung der Corona-Massnahmen

Gottesdienste werden durch die neusten Corona-Massnahmen eingeschränkt. Doch diese seien in solchen Zeiten elementar, mahnen die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Sie wünschen sich deshalb eine Anpassung der Bestimmungen.

Der Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn unterstützt die neusten Corona-Massnahmen der Kantone, das hält er in einer Medienmitteilung vom 30. Oktober fest. Allerdings wünscht er sich auch die «nötige Sensibilität», damit Menschen weiterhin seelsorgerisch unterstützt werden können. Konkret bedauert der Synodalrat, dass das kirchliche Leben durch die Massnahmen stark eingeschränkt werde. Im Kanton Bern sind Anlässe mit mehr als 15 Personen verboten, im Kanton Solothurn Anlässe mit mehr als 30 Personen und im Kanton Jura Anlässe mit mehr als 50 Personen. Deshalb sind Gottesdienste nur noch sehr beschränkt möglich. Doch gerade in Zeiten der Krise sei für viele Menschen «das Hören auf die Bibel, das Gebet und die Gemeinschaft elementar wichtig».

Mehr Personen in grösseren Räumen

Der Synodalrat wünscht sich einerseits einheitliche Regeln für die drei Kantone. Andererseits schlägt er eine Anpassung der Bestimmungen vor, wobei die Grösse der kirchlichen Räume berücksichtigt würde. So könnten Kirchgemeinden mit grösseren Räumen Gottesdienste mit mehr Personen durchführen als Gemeinden mit kleineren Räumen. Den Kirchgemeinden rät der Synodalrat, Alternativen zu physischen Gottesdiensten zu finden. Sie könnten die «vorhandenen Spielräume unter Einhaltung der Schutzmassnahmen» nutzen.

Quelle: www.ref.ch, 30. Oktober 2020