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Kantone Bern und Schaffhausen lockern Obergrenze für Gottesdienste

In den Kantonen Bern und Schaffhausen dürfen neu maximal 50 statt nur 15 Personen an Gottesdiensten teilnehmen. Damit passen sich die Kantone den Massnahmen des Bundes an.

Im Kanton Schaffhausen dürfen wieder mehr Menschen einen Gottesdienst besuchen. Seit Samstag, 12. Dezember, gilt neu eine Obergrenze von 50 statt 15 Personen, wie das Medienportal «kath.ch» am 14. Dezember berichtete. Der Kanton orientiert sich damit an den neuen Massnahmen des Bundes, wonach religiöse Feiern bis maximal 50 Personen schweizweit erlaubt sind. Ebenso dürfen Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis stattfinden. Die Auflagen gelten bis zum 22. Januar 2021.

Kanton Bern begrüsst nationale Regelung

Auch der Kanton Bern hat seine bisherigen Massnahmen weitgehend aufgehoben. Angesichts der nach wie vor hohen Fallzahlen sei eine nationale Regelung zu begrüssen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom 11. Dezember. Wie in Schaffhausen dürfen auch im Kanton Bern neu maximal 50 Personen einen Gottesdienst besuchen. Zuvor lag die Obergrenze bei 15 Personen.

Quelle: Thuner Tagblatt, 14. Dezember 2020