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Kirchen arrangieren sich mit der Steuervorlage

In zwei Wochen stimmt die Schweiz über die neue Steuervorlage ab. Wird sie angenommen, entstehen für die Landeskirchen Steuerausfälle in Millionenhöhe. Trotzdem verhalten sich die Kirchen im Vorfeld der Abstimmung auffallend still.

Zwei Jahre nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform (USR) III an der Urne stimmt die Schweiz am 19. Mai erneut über eine Steuervorlage ab. Diese hat zum Ziel, Steuerprivilegien für multinationale Konzerne abzuschaffen. Gleichzeitig sollen die Kantone die Gewinn­steuern senken, um den Wegzug von Unternehmen zu verhindern. Um die Vorlage mehrheitsfähig zu machen, hat sie der Bundesrat mit einer Geldspritze für die AHV verknüpft. Im Vergleich zur USR III sieht die Reform ausserdem rund eine Milliarde Franken weniger Steuerausfälle vor. Auch zahlt der Bund den Kantonen pro Jahr eine Milliarde Franken mehr, um die Verluste der Städte und Gemeinden auszugleichen.

«Mit einem blauen Auge davongekommen»

Die grossen Verlierer sind nach wie vor die Landeskirchen. Sollte die Vorlage angenommen werden, entstehen für sie Steuerausfälle in Millionenhöhe. Dies deshalb, weil ein Teil der kirchlichen Steuereinnahmen aus der Besteuerung von juristischen Personen stammt. Dennoch sind die Kirchenvertreter, anders als noch vor zwei Jahren, im Vorfeld der Abstimmung auffallend still. ­Haben sie sich mit dem Steuerdeal arrangiert? Klar ist: mit den zusätzlichen Bun­desgeldern haben die Kantone auch mehr Spielraum, um die Kirchen für die Steuerausfälle zu entschädigen. Dies ist etwa in St. Gallen der Fall. Man sei mit einem blauen Auge davongekommen, sagt denn auch der dortige Kirchenratspräsident Martin Schmidt. Wichtig sei gewesen, dass die Regierung frühzeitig mit der Landeskirche in einen Dialog getreten sei. Dank dem Entgegenkommen des Kantons erhielten die Reformierten nur gering­fügig weniger Geld aus dem staatlichen Steuerfonds, nämlich 8,5 Millionen statt 10 Millionen Franken. «Das ist nicht optimal, aber ­verschmerzbar», sagt Schmidt.

Steuerausfälle auf Kosten des sozialen Angebots

Auf ein Arrangement mit dem Kanton läuft es auch bei der Zürcher Landeskirche hinaus. Dort wären die Steuerausfälle mit rund 17 Millionen Franken allerdings deutlich höher. Sollte die Vorlage angenommen werden, sieht der Kanton eine Kompensation von 5 Millionen Franken für die nächsten fünf Jahre vor. Danach gäbe es keine staatlichen Gelder für die Landeskirche mehr. Katharina Kull-Benz, im Zürcher Kirchenrat zuständig für die Finanzen, befürchtet, dass die Steuerausfälle letztlich zulasten des sozialen Angebots der Kirche gehen. Trotzdem begrüsst sie die Übergangslösung: «Wir sind froh, dass wir vom Kanton berücksichtigt wurden, das war vor zwei Jahren nicht der Fall.» Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, ist also die Devise der Landeskirchen. Bei Kritikern der Reform wie dem Berner Pfarrer Andreas Nufer stösst das auf wenig Verständnis. Für ihn, der bereits vor zwei Jahren gegen die USR III weibelte, ändert sich mit der neuen Vorlage nichts. «Die Reform stellt die solidarische Finanzierung des Gemeinwesens in Frage, darin unterscheidet sie sich in nichts von der USR III», sagt er. Für Nufer gibt es am 19. Mai deshalb nur eine Parole: ein klares Nein.

Quelle: www.ref.ch, 3. Mai 2019, Heimito Nollé