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Mehr rassistische Vorfälle in der Schweiz registriert

Die Beratungsstellen für Rassismusopfer haben im vergangenen Jahr 301 Fälle von rassistischen Diskriminierungen registriert. Das sind 102 mehr als 2016. Am häufigsten werden Menschen am Arbeitsplatz und Kinder in der Schule aufgrund ihrer Herkunft Opfer von Rassismus.

Ein 10-jähriges Kind wird in der Schule wegen seiner Hautfarbe beschimpft, bis es gesundheitliche Probleme hat; ein Mitarbeiter eines Freibads stellt das Warmwasser ab, damit die wartenden dunkelhäutigen Personen nicht warm duschen können. 301 solche und ähnliche Fälle haben 27 Beratungsstellen, welche im Beratungsnetz für Rassismusopfer Mitglied sind, im vergangenen Jahr registriert. Der Verein humanrights.ch hat die Fälle der Beratungsstelle zusammen mit der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus ausgewertet.

Mehr Fälle, mehr Beratung

Das Resultat zeigt, dass rassistische Vorfälle in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr zugenommen haben (2016: 199 Fälle). 2017 wurden so viele Fälle registriert wie noch nie. Der Anstieg bedeute jedoch nicht zwingend, dass der Rassismus in der Gesellschaft im selben Mass zugenommen habe, steht im Bericht. Es könne auch sein, dass die Beratungsstellen bekannter oder besser zugänglich geworden seien. Zudem ist die Anzahl der Beratungsstellen gestiegen.

Rassismus in der Schule gegen Kinder

Dennoch lässt der Bericht diverse Schlüsse zu. So ist das beschimpfte Kind kein Einzelfall: Im Bildungsbereich fanden 42 Rassismusfälle statt, davon 31 in der obligatorischen Schule. In 38 Fällen wurde jemand im öffentlichen Raum rassistisch diskriminiert. So weigerte sich ein Busfahrer, unbegleitete minderjährige Asylsuchende im Bus bis zur Endstation zu fahren. Benachteiligungen gab es etwa auch in der Nachbarschaft (37 Fälle), bei der Miete einer Wohnung (18 Fälle) oder in der Verwaltung (23). Fast gleich häufig (43 Fälle) wie in der Schule verhielt sich am Arbeitsplatz jemand rassistisch. Eine Frau muslimischen Glaubens erhielt die Kündigung, weil sie um Erlaubnis bat, bei der Arbeit ein Kopftuch tragen zu dürfen. Zwei schriftliche Anfragen dafür blieben unbeantwortet, nach der dritten bekam sie die Kündigung. Die diesem Fall zugrunde liegende Muslimfeindlichkeit sowie die Feindlichkeit gegen Menschen aus dem arabischen Raum hat gemäss den Erhebungen aus dem Vorjahr insgesamt um fünf Prozentpunkte zugenommen: 90 der gemeldeten Fälle lagen diese beiden Motive zugrunde. An erster Stelle (112 Fälle) steht jedoch noch immer eine generelle Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit. An zweiter Stelle (95) folgt wie im letzten Jahr Rassismus gegen Schwarze.

Kontrolliert wegen Hautfarbe

Im Zusammenhang mit Rassismus gegen Schwarze entstand in den letzten Jahren der Begriff Racial Profiling: wenn Polizisten Personen aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Hautfarbe kontrollieren. 24 Mal hat sich 2017 jemand wegen Racial Profiling an eine Beratungsstelle gewandt. Diesbezüglich forderte die «Alliance Against Racial Profiling» am 8. April in einer Mitteilung, dass bei Strafanzeigen gegen die Polizei Gremien zuständig sind, welche von Regierung, Polizei und Staatsanwaltschaft unabhängig sind. Die Vereinigung ist der Ansicht, dass Opfer rassistischer Polizeigewalt im derzeitigen System «schutzlos ausgeliefert» sind. Denn die Polizei gehe nicht effektiv gegen den Rassismus in den eigenen Reihen vor und Staatsanwaltschaft sowie Justiz seien vielfach nicht in der Lage oder willens, Opfern rassistischer Polizeigewalt ein faires Verfahren zu garantieren.

Quelle: www.ref.ch, 9. April 2018